RECHTSBERATUNG

Rechtsberatung und Auftragserteilung

Ich berate und vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich vor allem in den Schwerpunktrechtsgebieten des Schul- und Privatschulrechts, Hochschulrechts, Kindergartenrechts, Sozialrechts und Vereinsrechts. Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie auch in anderen zivilrechtlichen sowie verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten.

Im Mediationsverfahren unterstütze ich Sie in Ihrer Suche nach einer Konfliktlösung.

Bei Beauftragung in einem unserer Schwerpunktrechtsgebiete werde ich Ihnen in der Regel eine Honorarvereinbarung anbieten, wobei entweder ein angemessenes Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar möglich sind. Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass unser Gesamthonorar über den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) liegt. Für Verbraucher fällt für eine erste anwaltliche Beratung dabei jedoch ein Honorar von höchstens 200,- EUR zzgl. Mehrwertsteuer an.

Bei Mandatierung mit Themen, die außerhalb meiner Schwerpunktrechtsgebiete liegen rechne ich grundsätzlich nach dem RVG ab. Ferner besteht im Fall der Bedürftigkeit die Möglichkeit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Gerne können Sie die Kosten einer Beauftragung vorab erfragen. Im Bereich der Mediation arbeite ich auf Grundlage einer Honorarvereinbarung.

 

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